Bau

Erbbaurechtsvertrag mit der Gemeinde Flein

Am 21. Oktober 2025 findet der Beurkundungstermin für den Erbbaurechtsvertrag zwischen der Gemeinde Flein und dem TC Flein e.V. statt.

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Erbbaurechtsvertrag mit der Gemeinde Flein

Der Vertrag regelt die Überlassung einer rund 10.500 Quadratmeter großen Fläche im Bereich Wiesenäcker an den TC Flein e.V. für eine Laufzeit von 99 Jahren. Das Erbbaurecht berechtigt den Verein, die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Gebäude und Anlagen – insbesondere die neue Tennishalle – zu errichten und zu betreiben.

Die Nutzung des Grundstücks erfolgt im Rahmen des gemeinnützigen Vereinszwecks. Eine teilweise Vermietung oder Nutzung durch Dritte ist zulässig, soweit sie der Finanzierung und dem Erhalt des Zweckbetriebs dient und im Einklang mit den steuerrechtlichen Vorgaben für gemeinnützige Vereine steht.

Für die ersten beiden Jahre (2026 und 2027) ist kein Erbbauzins vorgesehen. In den Jahren 2028 und 2029 beträgt der jährliche Erbbauzins 1.740 Euro, ab dem Jahr 2030 jährlich 3.480 Euro. Der Erbbauzins wird regelmäßig an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Mit dem Vertrag übernimmt der Verein auch die Verantwortung für alle mit dem Grundstück verbundenen Abgaben, Versicherungen und laufenden Kosten. Die Gemeinde Flein bleibt Eigentümerin des Grundstücks, während der Verein als Erbbauberechtigter die Nutzung und Bewirtschaftung übernimmt.

Diese Vereinbarung schafft eine langfristige rechtliche und wirtschaftliche Grundlage, um den Standort des TC Flein e.V. zu sichern und die geplante Tennishalle sowie zukünftige Vereinsprojekte umzusetzen.