Verein
Clubhaus
Bewirtung, Clubleben und Vermietung des Clubhauses des TC Flein 1969 e.V.
Der aktuelle Bewirtungsplan kann hier als PDF eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Bitte die nachfolgenden Infos zum Bewirtungsplan 2026 beachten.
Bewirtungsplan TC Flein 2026
Das Ableisten von Dienststunden ist Pflicht für alle aktiven Clubmitglieder. Dafür ist u.a. ein Bewirtungsdienst im Clubhaus zu erbringen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr und Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und Mannschaftsführer der Jugendmannschaften. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft sind ebenso keine Dienststunden abzuleisten.
- Der verpflichtende Bewirtungsdienst beginnt um 18:00h an.
- Wer montags Dienst hat, stimmt die Kassenübergabe mit Luitpold Steiner, Rufnummer: 015222631045, ab. Dienstag-Freitag muss die Kasse von dem am Vortag eingeteilten Mitglied abgeholt werden. Am Freitag/Samstag soll die Kasse wieder bei Luitpold abgegeben werden.
- Der Dienst ist wetterabhängig zu versehen:
- Schönes Wetter = keine Einschränkung. Beginn 18 Uhr, offizielles Ende 23 Uhr. Es sind Speisen (Essen/Snacks) bereitzustellen.
- Bei einer nicht vorhersehbaren Entwicklung des Wetters tritt das Mitglied seinen Dienst dennoch um 18:00h an. Spielen trotz der widrigen Umstände Mitglieder bzw. findet Training statt, ist der Bewirtungsdienst bis zum Ende der letzten Trainingseinheit verpflichtend.
- Auch bei angekündigten Dauerregen tritt das Mitglied seinen Bewirtungsdienst um 18:00h an. In diesem Fall ist ein Essensangebot freiwillig. Wenn der Regen auch um 19.00 Uhr noch anhält, beendet das Clubmitglied seinen Dienst. Bitte die Unterschrift im Kassenbericht nicht vergessen!
- Der Kassenbericht wird vom Vergnügungswart einmal in der Woche überprüft. Wer seinen Bewirtungsdienst nicht erbracht hat, wird eine Einmalzahlung in Höhe von 50€ leisten.
- Es gehören zum Bewirtungsdie nst: Aufschließen des Vereinsheims (der Schlüssel bekommst du mit der Kasse)
- Auf-/Abbau der Terrassenmöbel
- Verkauf von Getränken und Eis
Bei Beendigung des Dienstes:
- Küche und Theke sauber hinterlassen
- Ausschalten aller elektrischen Geräte
- Ofen und Salamander reinigen, falls benutzt
- Terrassenmöbel nach innen stellen
- Schließen aller Fenster und Türen, Einbruchsicherung Schiebetüre Terrasse einlegen
- Kühlschränke und Kühlhaus auffüllen (Getränkebestand in der Garage). Fehlende Getränke bitte in die Einkaufsliste (Küche) eintragen.
- Kasse abrechnen
- Kassenbericht unterschreiben
Das Clubhaus kann ausschließlich von Mitgliedern zu folgenden Konditionen angemietet werden:
1. Das Clubhaus des TC Flein wird zu folgenden Anlässen vermietet:
- Geburtstagesfeiern
- Silvester
- Familienfeste
- Gruppenveranstaltungen
Veranstaltungen, bei denen die Gäste ein Entgelt entrichten müssen, sowie Verkaufsveranstaltungen und andere gewerbliche Veranstaltungen sind nicht zulässig.
Kochen ist nicht gestattet. Bereits vorbereitete Speisen können aufgewärmt bzw. warm gehalten werden.
2. Die Vermietung des Clubhauses erfolgt ausschließlich in dem Zeitraum vom 1.10. – 15.3. eines jeden Jahres.
3. Mietpreis
Kosten für die Wintersaison 1.10.2024 - 15.3.2025
Miete: € 100 + Endreinigung (obligatorisch): € 50
+ Energieverbrauch gesplittet wie folgt:
Heizung € 34,43/kWh und Strom €43 kWh
4. Es wird nur an ordentliche Mitglieder (ab 18 Jahre) vermietet.
5. Der Mieter (Clubmitglied) muss während der Vermietung anwesend sein. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Anlass in geordnetem Rahmen abläuft und keine Klagen aus der Nachbarschaft erfolgen. Er übernimmt die Haftung für alle etwaigen Schäden.
6. Der Mieter (Clubmitglied) muss das Übergabeprotokoll bei der Schlüsselabgabe unterschreiben und die Endreinigung sofort bar bezahlen.
7. Das Clubhaus steht dem Mitglied erst nach Unterschrift des Übergabeprotokolls und nach Rücksprache mit dem Technischen Leiter zur Verfügung (auch zur Vorbereitung der Veranstaltung, z.Bspl. Dekoration).
8. Alles andere ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen.
9. Der Mietpreis wird einmal im Jahr neu festgelegt. Dazu werden am Ende einer Mietperiode die Kosten für Heizung und Strom erfasst und überprüft für die kommende Vermietungsperiode angepasst.
Stand: 24.07.2024